Apothekensiegel

Warum Qualitätsstandards in der Arzneimittelversorgung?

Die Arzneimittelversorgung ist in Deutschland für den ambulanten und stationären Bereich durch Gesetze und Verordnungen umfassend geregelt. Der überwiegende Teil der verschreibungspflichtigen Arzneimittel wird über Apotheken direkt an die Patienten abgegeben. Dabei können Patienten grundsätzlich ihre Apotheke frei wählen.
In Deutschland sind derzeit ca. 10.000 zugelassene pharmazeutische Präparate erhältlich. Viele dieser Arzneimittel bedürfen zur Einnahme bzw. Anwendung detaillierter Erläuterungen oder ergänzender Anleitungen zur Einnahme. Die Beipackzettel der Arzneimittel enthalten diese Hinweise zwar in der Regel, leider sind Beipackzettel heute aber auch wichtige Instrumente zur juristischen Absicherung der Pharmahersteller gegen die Wechselfälle des Lebens und gegen Regressforderungen der Patienten. Beides erhöht nicht die Verständlichkeit der Beipackzettel und vermindert den Fokus auf wesentliche Inhalte.

Diese wesentlichen Inhalte könnten durch den abgebenden Apotheker vermittelt werden, der dann auch nochmals die Intention des Arztes zur Einnahme erläutern könnte. Leider geschieht dies allzu oft nicht, da der Apotheker – oder die im entscheidenden Augenblick am Tresen stehende Apothekenhelferin – mit den Spezifitäten der Indikation und des Arzneimittels selbst nicht vertraut ist – kein Wunder bei 10.000 Arzneimitteln. Denn eine Spezialisierung der Apotheken ist, im Gegensatz zu den in Fachdisziplinen spezialisierten Ärzten, in Deutschland nicht umgesetzt. So sind Apotheker meist Generalisten, nicht Spezialisten.

Eine Spezialisierung einer Apotheke ist für den Patienten nur schwer erkennbar. Im Gegensatz dazu sind Ärzte seit einiger Zeit über diverse Informationsportale (Fokus Ärzteliste etc.) qualitativ unterscheidbar. Hier fehlt ein entsprechendes Informationsangebot bei Apotheken nahezu vollständig.

Dies möchte die otocare ändern.

Wir bieten spezialisierten Apotheken eine unabhängige Überprüfung ihrer Servicequalität. Da die besonderen Leistungen in der Regel von der Art der Erkrankung abhängen, erfolgt die Überprüfung indikationsspezifisch.

Am Ende der Überprüfung erhält die Apotheke ein otocare-Qualitätsiegel, mit dem sie öffentlich ihren besonderen Service dokumentieren kann.

Die Nutzung der otocare-Qualitätssiegel steht gegen eine Schutzgebühr jeder Apotheke offen.